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   OVG Thüringen, 24.10.2007 - 1 KO 645/06   

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https://dejure.org/2007,28497
OVG Thüringen, 24.10.2007 - 1 KO 645/06 (https://dejure.org/2007,28497)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 24.10.2007 - 1 KO 645/06 (https://dejure.org/2007,28497)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 1 KO 645/06 (https://dejure.org/2007,28497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürBO § 59 Abs 1 Nr 1; ThürBO § 61 Abs 1; ThürBO § 77 Abs 1 S 1; ThürVwVfG § 38 Abs 1 S 1; ThürVwVfG § 38 Abs 2; ThürVwVfG § 38 Abs 3; ThürVwVfG § 44; ThürKO § 22 Abs 2; ThürKO § ... 29 Abs 1 S 1; BGB § 133
    Unzulässigkeit einer Beseitigungsanordnung bei entgegenstehender Zusage; Beseitigungsanordnung; Abrissverfügung; Wochenendhaus; Anbau; Außenbereich; Zusicherung; Zusage; Oberbürgermeister; Verwaltungsakt; Unterlassen; Bindungswille; Auskunft; Hinweis; Erklärung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung für einen ohne Genehmigung errichteten Anbau an ein Wochenendhaus bei einer gegenteiligen Zusicherung durch den Oberbürgermeister; Auslegung einer Willenserklärung eines Oberbürgermeister im Hinblick auf das Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Die schriftliche Erklärung eines Oberbürgermeisters bezüglich der Verhinderung des Abrisses eines Wochenendhauses als Zusicherung i.S.d. Verwaltungsverfahrensgesetzes

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Die Zusage gilt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 185
  • DVBl 2008, 471 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Gera, 22.07.2004 - 4 K 631/04

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.10.2007 - 1 KO 645/06
    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 22. Juli 2004 - 4 K 631/04 Ge - abgeändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 22.07.2004 - 4 K 631/04 Ge - abzuändern und die Beseitigungsanordnung der Beklagten vom 30.06.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.04.2004 aufzuheben.

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.10.2007 - 1 KO 645/06
    Der Wille der Behörde, sich zum Erlass oder zum Unterlassen des Verwaltungsakts zu verpflichten, muss in ihrer Erklärung unzweifelhaft zum Ausdruck kommen (so etwa BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 29.93 -, BVerwGE 97, 323 = NJW 1995, 1977 = DVBl. 1995, 746).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.10.2007 - 1 KO 645/06
    Maßgeben ist dabei nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (so etwa BVerwG, Urteil vom 07.02.1986 - 4 C 28.84 -, BVerwGE 74, 15 = NJW 1986, 2267 = DVBl. 1986, 680).
  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.10.2007 - 1 KO 645/06
    Zwar spricht alles dafür, dass die Zusicherung rechtswidrig ist, weil der damalige Oberbürgermeister der Beklagten damit das an sich gebotene Einschreiten des zuständigen Bauordnungsamtes "torpediert" hat (zu diesem sog. intendierten Ermessen vgl. ThürOVG, Beschluss vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, BRS 58 Nr. 208 = LKV 1997, 370 = ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 KO 674/95

    Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts an das Oberverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.10.2007 - 1 KO 645/06
    1997, 42; Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, BRS 59 Nr. 213 = ThürVBl.
  • VG Magdeburg, 18.06.2013 - 4 A 167/11

    Vorkaufsrecht beim Erwerb des Aneignungsrechts an einem herrenlosen Grundstücks

    Ob ein entsprechender Bindungswille vorliegt oder die Behörde lediglich eine Auskunft erteilen, einen Hinweis geben oder eine sonstige unverbindliche Erklärung abgeben will, ist durch Auslegung nach der auf öffentlich-rechtliche Willenserklärung entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB zu ermitteln (Thür. OVG, Urteil vom 24.10.2007 - 1 KO 645/06 -, BRS 71 Nr. 196).
  • VG Gera, 28.06.2023 - 5 K 1203/22

    Wasserrechtliche Beseitigungsverfügung für einen Holzlagerplatz in einem

    Die Frage einer Zusicherung der Behörde, wonach gegenüber den Klägern nicht mittels einer Beseitigungsverfügung vorgegangen werde, steht bei einer bloßen Untätigkeit einer Behörde - ungeachtet der Formfrage für eine behördliche Zusicherung - grundsätzlich nicht im Raum (vgl. zu einer andersgelagerten Konstellation aber: Thür. OVG, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 1 KO 645/06 - BeckRS 2008, 34224).
  • OVG Thüringen, 28.04.2015 - 4 KO 391/08

    Ersatz entgangener Guthabenzinsen aufgrund des "Beitragsmoratoriums" im Freistaat

    Wie auch bei zivilrechtlichen Verpflichtungserklärungen ist die Frage, ob ein Rechtsbindungswillen auf Seiten der erklärenden Behörde besteht, entsprechend §§ 133, 157 BGB nicht nach deren innerem Willen, sondern danach zu beantworten, ob der Erklärungsempfänger unter den jeweiligen konkreten Umständen des Einzelfalls nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen Rechtsbindungswillen schließen musste (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 - Juris, Rn. 12 f. und 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 - Juris, Rn. 19, sowie ThürOVG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 KO 645/06 - Juris, Rn. 34, jeweils m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 28.04.2015 - 4 KO 393/08

    Beitragsrecht: Zum Ersatz von Zinsaufwendungen und entgangener Guthabenzinsen

    Wie auch bei zivilrechtlichen Verpflichtungserklärungen ist die Frage, ob ein Rechtsbindungswillen auf Seiten der erklärenden Behörde besteht, entsprechend §§ 133, 157 BGB nicht nach deren innerem Willen, sondern danach zu beantworten, ob der Erklärungsempfänger unter den jeweiligen konkreten Umständen des Einzelfalls nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen Rechtsbindungswillen schließen musste (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 - Juris, Rn. 12 f. und 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 - Juris, Rn. 19, sowie ThürOVG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 KO 645/06 - Juris, Rn. 34, jeweils m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 28.04.2015 - 4 KO 392/08

    Ersatz von Zinsaufwendungen und entgangener Guthabenzinsen aufgrund des

    Wie auch bei zivilrechtlichen Verpflichtungserklärungen ist die Frage, ob ein Rechtsbindungswillen auf Seiten der erklärenden Behörde besteht, entsprechend §§ 133, 157 BGB nicht nach deren innerem Willen, sondern danach zu beantworten, ob der Erklärungsempfänger unter den jeweiligen konkreten Umständen des Einzelfalls nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen Rechtsbindungswillen schließen musste (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 - Juris, Rn. 12 f. und 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 - Juris, Rn. 19, sowie ThürOVG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 KO 645/06 - Juris, Rn. 34, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1442

    Berufungszulassung (abgelehnt); Begriff der "ernstlichen Zweifel"; Verstoß gegen

    Maßgebend ist vielmehr der erklärte Wille der Behörde, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung und aller sonstigen ihm bekannten oder erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben verstehen muss (vgl. BVerwG vom 7.2.1986 BVerwGE 74, 15 = NJW 1986, 2267; vom 11.1.2000 NVwZ 2000, 553; ThürOVG vom 24.10.2007 ThürVBl 2008, 105; Kopp/ Ramsauer, VwVfG, § 35 RdNr. 18 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1516

    Berufungszulassung (abgelehnt); Begriff der "ernstlichen Zweifel"; Verstoß gegen

    Maßgebend ist vielmehr der erklärte Wille der Behörde, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung und aller sonstigen ihm bekannten oder erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben verstehen muss (vgl. BVerwG vom 7.2.1986 BVerwGE 74, 15 = NJW 1986, 2267; vom 11.1.2000 NVwZ 2000, 553; ThürOVG vom 24.10.2007 ThürVBl 2008, 105; Kopp/ Ramsauer, VwVfG, § 35 RdNr. 18 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Thüringen, 11.06.2015 - 4 KO 811/08

    Zum Ersatz finanzieller Ausfälle eines Aufgabenträgers der Abwasserentsorgung

    Wie auch bei zivilrechtlichen Verpflichtungserklärungen ist die Frage, ob ein Rechtsbindungswille auf Seiten der erklärenden Behörde besteht, entsprechend §§ 133, 157 BGB nicht nach deren innerem Willen, sondern danach zu beantworten, ob der Erklärungsempfänger unter den jeweiligen konkreten Umständen des Einzelfalls nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen Rechtsbindungswillen schließen musste (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 - Juris, Rn. 12 f. und 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 - Juris, Rn. 19, sowie ThürOVG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 KO 645/06 - Juris, Rn. 34, jeweils m. w. N.).
  • VG Gera, 13.02.2008 - 2 K 2439/03
    Maßgebend ist dabei nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (Vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 KO 645/06 - zitiert nach juris).
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